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AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
EXPOTRONIC-DP, Dipl.Ing. Michael Hartmann, Hans-Meid-Str. 5-7, 75173 Pforzheim
I. Allgemeines
(1.) Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
(2.) Abweichende Vereinbarungen sind, wenn sie nicht von unseren vertretungsberechtigten Mitarbeitern abgegeben wurden, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(3.) Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
(4.) Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer innerhalb 14 Tagen schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen weiterer 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
(5.) Ausdrücklich widersprochen wird Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
(1.) Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in EURO zuzüglich der zum Fakturierungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2.) Es wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung werden 2% Skonto auf den Nettowarenwert gewährt.
(3.) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Kunden ausgeschlossen.
(4.) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
(5.) Tritt in die Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(6.) Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
III. Versand und Verpackung
(1.) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Käufer. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
(2.) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
(3.) Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Paletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers zurückgeführt werden.
(4.) Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachgenommen werden.
(5.) Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
IV. Lieferpflichten
(1.) Im Falle von Wetterkatastrophen wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. Schadensersatzansprüche kann der Käufer nicht geltend machen.
(2.) Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
(3.) Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
V. Eigentumsvorbehalt
(1.) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden und künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen.
(2.) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen, ist er nicht befugt.
(3.) Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vorbehaltskäufer wird ermächtigt, die Forderung für uns einzuziehen, solange er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt.
(4.) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer - nach seiner Wahl - zur Rückgabe oder Freigabe verpflichtet.
VI. Garantie und Gewährleistung
(1) Gebrauchte Waren und Mobilien werden gekauft wie gesehen und getestet unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.
(2.) Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung zu.
(3.) Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1.) Erfüllungsort für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
(2.) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
(3.) Es gilt deutsches Recht.
- Stand: 26.09.2008 -


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