Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
EXPOTRONIC-DP,
Dipl.Ing. Michael Hartmann, Hans-Meid-Str. 5-7, 75173 Pforzheim |
I.
Allgemeines |
(1.)
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen
und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme
der Lieferung als anerkannt. |
(2.)
Abweichende Vereinbarungen sind, wenn sie nicht von unseren vertretungsberechtigten
Mitarbeitern abgegeben wurden, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. |
(3.)
Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung. |
(4.)
Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer innerhalb 14 Tagen schriftlich
zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen weiterer 8 Tage nach Eingang
der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als
zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt. |
(5.)
Ausdrücklich widersprochen wird Einkaufs- oder Auftragsbedingungen
bzw. sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs-
und Lieferbedingungen entgegenstehen. |
II.
Preise und Zahlungsbedingungen |
(1.)
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in EURO
zuzüglich der zum Fakturierungszeitpunkt gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer. |
(2.)
Es wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt.
Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung werden 2% Skonto
auf den Nettowarenwert gewährt. |
(3.)
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers
ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung
ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen,
die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr
ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts
seitens unserer Kunden ausgeschlossen. |
(4.)
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt
der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. |
(5.)
Tritt in die Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen
Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer
entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. |
(6.)
Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe
von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. |
III.
Versand und Verpackung |
(1.)
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Anfallendes
Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Käufer. Wird die Versendung
durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert,
so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer
über. |
(2.)
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Käufers abgeschlossen. |
(3.)
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen
(z.B. Gitterboxen, Paletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf
Kosten des Käufers zurückgeführt werden. |
(4.)
Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachgenommen
werden. |
(5.)
Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen
erfolgen. |
IV.
Lieferpflichten |
(1.)
Im Falle von Wetterkatastrophen wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder
anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen,
Streik, Aussperrung, Betriebsstörung jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe
verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so
werden wir von der Lieferpflicht frei. Schadensersatzansprüche kann
der Käufer nicht geltend machen. |
(2.)
Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung
bindend. |
(3.)
Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. |
V.
Eigentumsvorbehalt |
(1.)
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung
sämtlicher uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden und
künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen. |
(2.)
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges
weiter zu veräußern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt
offen zu legen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen, ist
er nicht befugt. |
(3.)
Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
tritt er bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vorbehaltskäufer wird ermächtigt,
die Forderung für uns einzuziehen, solange er seiner Zahlungsverpflichtung
uns gegenüber nachkommt. |
(4.)
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen
um mehr als 20%, so ist der Verkäufer - nach seiner Wahl - zur Rückgabe
oder Freigabe verpflichtet. |
VI.
Garantie und Gewährleistung |
(1)
Gebrauchte Waren und Mobilien werden gekauft wie gesehen und getestet unter
Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung. |
(2.)
Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels
eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer
ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung zu. |
(3.)
Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens
auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich
aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. |
VII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
(1.)
Erfüllungsort für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen
Rechts ist der Sitz des Verkäufers. |
(2.)
Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen
Rechts ist der Sitz des Verkäufers. |
(3.)
Es gilt deutsches Recht. |
- Stand: 26.09.2008 - |